Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte
Der schnelle Überblick in Kurzform!
Während einer Beschäftigung gibt es nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) die Möglichkeit, sich über die regionalen Agenturen für Arbeit für die Dauer einer Umschulung oder Weiterbildung fördern zu lassen.
Je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße erstattet diese dem Arbeitgeber die Weiterbildungskosten und bis zu 100 % der Gehaltskosten. Dieses Angebot richtet sich sowohl an ungelernte Beschäftigte ohne Berufsbschluss als auch an Fachkräfte im Job, die eine Weiterbildung mit einem Umfang von mindestens 120 Unterrichtsstunden anstreben.
Als zertifizierter Träger sind wir genau der richtige Partner für Ihr berufsbegleitendes Lernprogramm. Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre maßgeschneiderte Qualifizierung!
Weitere Informationen zur möglichen Förderhöhe erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder unter:


