Weiterbildungsgeld – monatlich 150,00 € extra
Der schnelle Überblick in Kurzform!
Die Welt des Arbeitsmarktes ist im Wandel. Neue Technologien und Anforderungen stellen Arbeitnehmer*innen vor neue Herausforderungen. Um sich im Wettbewerb zu behaupten, ist es wichtig, sich weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben.
Weiterbildungsgeld ist eine staatliche Förderung, die Personen erhalten, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren. Das Weiterbildungsgeld soll dazu beitragen, dass sich Arbeitnehmer*innen weiterqualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.
BEantragung
Wie beantrage ich Weiterbildungsgeld?
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld stellen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Den Antrag finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wer kann Weiterbildungsgeld beantragen?
Weiterbildungsgeld können folgende Personen erhalten:
- Arbeitssuchende, die eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.
- Arbeitnehmer*innen, die in Elternzeit sind und eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.
- Arbeitnehmer*innen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren, die zu einer beruflichen Aufstiegsqualifikation führt.
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. Es ist anrechnungsfrei und mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.
Voraussetzung
Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld
Um Weiterbildungsgeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


