FAQ – Bin ich förderberechtigt?

In wenigen Minuten wissen, ob Ihre Umschulung oder Weiterbildung gefördert werden kann

Viele unserer Teilnehmenden zahlen für ihre Umschulung oder Weiterbildung nichts. Möglich macht das die staatliche Förderung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Ob sie für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hier finden Sie die häufigsten Fragen, kompakt beantwortet.

Die verbindliche Entscheidung trifft Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Wir sorgen dafür, dass Sie gut vorbereitet ins Beratungsgespräch gehen: mit dem passenden Kurs, allen Unterlagen und überzeugenden Argumenten.

BEantragung

Schnellcheck

Gute Chancen auf eine Förderung haben Sie, wenn mindestens einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie sind arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet und beziehen Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
  • Ihnen droht Arbeitslosigkeit, zum Beispiel durch eine Kündigung oder einen auslaufenden Vertrag.
  • Sie haben keinen Berufsabschluss, auch wenn Sie derzeit arbeiten.
  • Sie haben zwar einen Abschluss, arbeiten aber seit mehr als vier Jahren fachfremd. Dann gelten Sie förderrechtlich als „ohne Berufsabschluss“.
  • Sie sind beschäftigt, und Ihr Arbeitgeber unterstützt Ihre Weiterbildung.
  • Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Dann kommt oft die Rentenversicherung infrage.

Was übernimmt die Förderung?

Mit einem Bildungsgutschein sichert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zu, dass sie die Kosten der Weiterbildung und die notwendigen Fahrkosten übernimmt. Möglich sind außerdem Zuschüsse, zum Beispiel 160 € im Monat für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder. Ihr Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld läuft während der Maßnahme weiter.

Was bekomme ich zusätzlich?

Arbeitslose Teilnehmende einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten 150 € Weiterbildungsgeld im Monat. Es wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.

Dazu kommen Prämien von 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung, zusammen also bis zu 2.500 €.

 

Voraussetzung

Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

Für eine Förderung über einen Bildungsgutschein gilt in der Regel:

  • Für eine Förderung über einen Bildungsgutschein gilt in der Regel:
  • Sie lassen sich vor Beginn der Weiterbildung bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter beraten.
  • Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie (wieder) in Arbeit zu bringen, Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
  • Bildungsträger und Kurs sind für die Förderung zugelassen (AZAV). Bei der Wifa ist das der Fall.
  • Ausbildung, Interessen und Eignung passen zum Bildungsziel. Unser Eignungstest hilft dabei
  • Sie lösen den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeit ein.

Voraussetzungen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit einem AVGS werden Maßnahmen gefördert, die Sie auf dem Weg in Arbeit unterstützen, zum Beispiel ein Coaching. Ziel kann sein:

  • Sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen und Hindernisse abzubauen
  • Sie in eine Beschäftigung zu vermitteln
  • Sie auf eine Selbstständigkeit vorzubereiten
  • Sie nach dem Jobeinstieg zu stabilisieren

Für einen AVGS gilt in der Regel:

  • Sie sind arbeitslos, arbeitsuchend und von Arbeitslosigkeit bedroht oder ausbildungsuchend.
  • Sie sind bei Ihrer Agentur für Arbeit gemeldet. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld, gelten die Regeln über das SGB II entsprechend, Ansprechpartner ist dann in der Regel Ihr Jobcenter.
  • Die Maßnahme passt zu Ihrer Eignung und Ihrer persönlichen Situation. Danach richtet die Agentur ihre Entscheidung aus.
  • Träger und Maßnahme sind zugelassen. Bei der Wifa ist das der Fall.
  • Sie legen den Gutschein vor Beginn der Maßnahme beim Träger vor. Er kann zeitlich befristet und regional beschränkt sein.

Was wird übernommen?
Die Förderung umfasst die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit sie für Ihre berufliche Eingliederung notwendig sind. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.

 

Informationen

Weitere Informationen zur Förderung

Ich bin arbeitslos – habe ich Anspruch auf eine Umschulung?
Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Ihre Agentur entscheidet also im Einzelfall, ob die Förderung sinnvoll ist. Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Rechtsanspruch.

Ich beziehe Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Kann ich trotzdem eine Umschulung machen?
Ja. Seit 1. Juli 2026 gilt aber wieder der Vermittlungsvorrang: Zuerst wird geprüft, ob Sie direkt in Arbeit vermittelt werden können. Erst dann kommen Qualifizierung und Weiterbildung in Betracht. Umso wichtiger ist eine gute Begründung, warum gerade Ihre Weiterbildung Sie dauerhaft in Arbeit bringt. Dabei unterstützen wir Sie gern.

Gibt es den Bürgergeld-Bonus noch?
Nein. Seit dem 28. März 2024 sind keine Neuförderungen mit dem Bürgergeld-Bonus mehr möglich. Das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat und die Weiterbildungsprämien gibt es dagegen weiterhin.

Ich arbeite noch. Kann ich trotzdem gefördert werden?
Ja, über die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Die Agentur übernimmt die Lehrgangskosten je nach Betriebsgröße:

Betriebsgröße Lehrgangskosten Zuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50 Beschäftigte 100 % 75 %
50 bis 499 Beschäftigte 50 % 50 %
ab 500 Beschäftigte 25 % 25 %

Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf die Förderung eines Berufsabschlusses. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen.

Ich habe schon eine Ausbildung. Kann ich trotzdem umschulen?
Ja, wenn Sie in Ihrem bisherigen Beruf keine Perspektive mehr haben, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder weil es kaum noch Stellen gibt. Arbeiten Sie seit mehr als vier Jahren nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf, gelten Sie förderrechtlich als ungelernt.

Gibt es eine Altersgrenze?
Nein. Entscheidend sind Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, nicht Ihr Alter.

Wie lange dauert eine geförderte Umschulung?
Eine Umschulung ist gegenüber der regulären Ausbildung um ein Drittel verkürzt. Für dreijährige Ausbildungsberufe bedeutet das in der Regel zwei Jahre bis zum IHK-Abschluss.Kann ich in Teilzeit lernen?
Ja. Bei der Wifa ist die Teilnahme in Voll- oder Teilzeit möglich, und Kita-Zeiten werden bei der Unterrichtsplanung berücksichtigt.

Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein. Die Förderung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie lange ist mein Bildungsgutschein gültig?
Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Üblich ist eine Gültigkeit von ein bis drei Monaten. Sprechen Sie uns deshalb am besten schon vor dem Termin an, dann steht der passende Kurs fest, wenn Sie den Gutschein erhalten.

Wer ist für mich zuständig?
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld, fragen Sie bei Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit nach.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Mit einem AVGS nehmen Sie an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil, etwa an einem Coaching. Bei uns können Sie damit zum Beispiel Power-Coaching-Formate, Deutsch für den Beruf oder Business English belegen. Den Gutschein erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Welche Unterlagen sollte ich zum Beratungsgespräch mitbringen?
Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über Abschlüsse und das Kursangebot mit Maßnahmennummer. Das Angebot erhalten Sie von uns kostenfrei nach Ihrer Beratung.

Ich bin unsicher, ob ich förderberechtigt bin. Was soll ich tun?
Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen mit Ihnen kostenfrei und unverbindlich, welche Förderung infrage kommt, und bereiten Sie auf das Gespräch mit der Agentur oder dem Jobcenter vor.

FAQ

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Mit einem Bildungsgutschein sichert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zu, dass sie die Kosten der Weiterbildung und die notwendigen Fahrkosten übernimmt. Möglich sind außerdem Zuschüsse, zum Beispiel 160 € im Monat für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder. Ihr Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld läuft während der Maßnahme weiter.

Arbeitslose Teilnehmende einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten 150 € Weiterbildungsgeld im Monat. Es wird nicht auf andere Leistungen angerechnet. Dazu kommen Prämien von 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung, zusammen also bis zu 2.500 €. Voraussetzung.

Die Förderung umfasst die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit sie für Ihre berufliche Eingliederung notwendig sind. Ihnen selbst entstehen keine Kosten. Ich bin arbeitslos – habe ich Anspruch auf eine Umschulung? Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Ihre Agentur entscheidet also im Einzelfall, ob die Förderung sinnvoll ist. Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Rechtsanspruch. Ich beziehe Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).

Nein. Seit dem 28. März 2024 sind keine Neuförderungen mit dem Bürgergeld-Bonus mehr möglich. Das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat und die Weiterbildungsprämien gibt es dagegen weiterhin. Ich arbeite noch. Kann ich trotzdem gefördert werden? Ja, über die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte.

Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Üblich ist eine Gültigkeit von ein bis drei Monaten. Sprechen Sie uns deshalb am besten schon vor dem Termin an, dann steht der passende Kurs fest, wenn Sie den Gutschein erhalten.

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld, fragen Sie bei Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit nach.

Mit einem AVGS nehmen Sie an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil, etwa an einem Coaching. Bei uns können Sie damit zum Beispiel Power-Coaching-Formate, Deutsch für den Beruf oder Business English belegen. Den Gutschein erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über Abschlüsse und das Kursangebot mit Maßnahmennummer. Das Angebot erhalten Sie von uns kostenfrei nach Ihrer Beratung. Ich bin unsicher, ob ich förderberechtigt bin. Was soll ich tun? Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen mit Ihnen kostenfrei und unverbindlich, welche Förderung infrage kommt, und bereiten Sie auf das Gespräch mit der Agentur oder dem Jobcenter vor.