Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein | AVGS
für Coaching und berufliche Eingliederung
für Coaching und berufliche Eingliederung
Der schnelle Überblick in Kurzform!
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ermöglicht Ihnen die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Den Gutschein erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter.
Mit einem AVGS können Sie bei uns an verschiedenen Bildungsangeboten teilnehmen.
Dazu gehören unter anderem:
- Power Coaching
- Deutsch für den Beruf
- Business English
Sie können je nach Angebot zwischen Einzeltraining und Gruppentraining wählen
AVGS
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderzusage für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Das bedeutet: Der AVGS soll Ihnen helfen, berufliche Hindernisse abzubauen, Ihre Bewerbungsstrategie zu verbessern, sich beruflich zu orientieren oder den Einstieg in Arbeit vorzubereiten.
Wichtig ist: Der AVGS ist nicht dasselbe wie ein Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein wird vor allem für längere berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen genutzt. Der AVGS ist stärker auf Coaching, Aktivierung, Orientierung, Vermittlung und kürzere Qualifizierungsangebote ausgerichtet.
Was bedeutet AZAV beim AVGS?
AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie regelt, welche Träger und Maßnahmen für eine Förderung zugelassen sind.
Für Sie bedeutet das: Ein AVGS kann nur für zugelassene Maßnahmen bei zugelassenen Anbietern genutzt werden.
Die Wifa ist AZAV-zertifiziert. Unsere geförderten Angebote erfüllen damit die Anforderungen, die für eine Förderung über AVGS notwendig sind.
Welche AVGS-Art ist für eine Maßnahme bei der Wifa geeignet?
AVGS-MAT: Coaching und Maßnahmen bei einem Träger
Der AVGS-MAT gilt für Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger. Dazu gehören zum Beispiel Coaching, Bewerbungstraining, berufliche Orientierung, Aktivierung oder bestimmte kurze Qualifizierungsangebote. Diese Variante ist für viele Teilnehmende besonders relevant, wenn sie persönliche Unterstützung auf dem Weg in Arbeit brauchen.
AVGS bei der Wifa: Welche Unterstützung passt zu Ihnen?
Wenn Sie einen AVGS erhalten möchten oder bereits einen AVGS haben, beraten wir Sie zu passenden Angeboten bei der Wifa.
Dabei geht es nicht darum, einfach irgendeine Maßnahme auszuwählen. Entscheidend ist, dass das Coaching oder die Qualifizierung zu Ihrer aktuellen Situation und Ihrem beruflichen Ziel passt.
Bei der Wifa kann ein AVGS je nach Gutschein und Maßnahme zum Beispiel für berufliche Orientierung, Coaching, Bewerbungstraining oder ausgewählte sprachliche und fachliche Qualifizierungsangebote genutzt werden. In der Beratung klären wir gemeinsam, welches Angebot sinnvoll ist. Danach erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Maßnahme, zum Ablauf und zu den nächsten Schritten.
BEantragung
AVGS beantragen:
So läuft der Antrag ab
Der Weg zum AVGS beginnt mit einer Beratung bei Ihrer zuständigen Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Dort wird geprüft, ob eine AVGS-Maßnahme für Ihre berufliche Situation notwendig und sinnvoll ist.
- Beratungstermin vereinbaren
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Ansprechperson auf. Sagen Sie am besten direkt, dass Sie sich für ein gefördertes Coaching oder eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung interessieren. - Ziel und passende AVGS-Art klären
Im Gespräch geht es um Ihre aktuelle Situation, Ihre beruflichen Ziele und mögliche Hindernisse auf dem Weg in Arbeit. Dabei wird auch geklärt, welche AVGS-Art zu Ihrem Ziel passt. Für Coaching, Orientierung und Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger ist in der Regel der AVGS-MAT relevant. - AVGS beantragen und Maßnahme abstimmen
Wenn ein AVGS bewilligt wird, stehen darauf wichtige Vorgaben. Dazu gehören zum Beispiel Ziel, Dauer, Gültigkeit und Art der Maßnahme. Mit diesen Angaben kann geprüft werden, ob ein Angebot der Wifa zu Ihrem AVGS passt.Schriftliche Zustimmung abwarten und starten
Bevor die Maßnahme beginnt, muss die Teilnahme schriftlich bewilligt sein. Erst danach können Sie starten. Der zugelassene Träger rechnet die Kosten direkt mit der zuständigen Stelle ab. -
AVGS einlösen und Maßnahme starten
Wenn Sie einen AVGS erhalten haben, prüfen wir gemeinsam, ob das gewünschte Angebot zu den Vorgaben Ihres Gutscheins passt.
Danach bereiten wir die Teilnahme vor und klären die nächsten Schritte bis zum Start. Wichtig ist, dass die Maßnahme erst beginnt, wenn die schriftliche Bewilligung vorliegt. So starten Sie gut vorbereitet in Ihr gefördertes Coaching oder Ihre AVGS-Maßnahme.

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor
Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen im Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Hilfreich sind zum Beispiel:
- ein aktueller Lebenslauf
- eine kurze Beschreibung Ihrer beruflichen Situation
- Informationen zu Ihren beruflichen Zielen
- bisherige Bewerbungsbemühungen
- passende Stellenanzeigen
- eine Begründung, warum Sie Unterstützung brauchen
Je klarer Sie Ihr Ziel beschreiben, desto besser kann geprüft werden, ob ein AVGS zu Ihrer Situation passt.
Die Wifa unterstützt Sie dabei, passende Informationen zur Maßnahme zusammenzustellen.
Förderung
AVGS Voraussetzungen: Wer kann gefördert werden?
Ein AVGS kommt infrage, wenn eine Maßnahme Ihre Chancen auf eine Arbeitsaufnahme verbessert oder Sie bei der beruflichen Eingliederung unterstützt. Das kann zum Beispiel passen, wenn Sie:
Ob ein AVGS für Sie infrage kommt, wird in der Regel individuell geprüft. Entscheidend ist, ob die Maßnahme zu Ihrer persönlichen Situation passt und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Für die private Arbeitsvermittlung gelten besondere Regeln.
Welche Kosten übernimmt der AVGS?
Wenn der AVGS bewilligt wurde, entstehen Ihnen für die geförderte Maßnahme in der Regel keine eigenen Kosten. Die Kosten für das Coaching oder die Maßnahme werden direkt mit der zuständigen Stelle abgerechnet. Wichtig ist, dass die schriftliche Bewilligung vor Beginn der Maßnahme vorliegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere Kosten berücksichtigt werden, zum Beispiel Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären Sie vor Beginn mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
AVGS nicht bewilligt? Mögliche Gründe
Ein AVGS wird in der Regel individuell geprüft. Dabei bewertet die zuständige Stelle Ihre persönliche Situation, das Ziel der Maßnahme und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mögliche Gründe dafür, dass ein AVGS nicht bewilligt wird, sind:
- Die Maßnahme unterstützt die berufliche Eingliederung nicht ausreichend
Ein AVGS wird bewilligt, wenn die Maßnahme Ihre Chancen auf Arbeit verbessert. Wenn dieser Zusammenhang nicht deutlich genug ist, kann die Förderung abgelehnt werden. - Die Notwendigkeit wurde nicht ausreichend begründet
Manchmal ist für die zuständige Stelle nicht klar genug, warum Sie genau diese Unterstützung brauchen. Dann helfen konkrete Beispiele, Bewerbungsunterlagen oder passende Stellenanzeigen. - Eine andere Maßnahme erscheint passender
Die Förderung kann abgelehnt werden, wenn aus Sicht der zuständigen Stelle eine andere Unterstützung besser zu Ihrer Situation passt. - Anbieter oder Maßnahme passen nicht zu den Vorgaben
Der AVGS kann nur für passende zugelassene Maßnahmen bei zugelassenen Anbietern genutzt werden. Deshalb müssen Ziel, Dauer, Maßnahmeart und Anbieter zu den Vorgaben des Gutscheins passen.
Was können Sie tun wenn der AVGS nicht bewilligt wurde?
Wenn Ihr AVGS nicht bewilligt wurde, sollten Sie zuerst die Begründung genau prüfen. Danach haben Sie mehrere Möglichkeiten.
- Gespräch suchen
Klären Sie, warum der Antrag nicht bewilligt wurde. Manchmal fehlen Informationen oder das Ziel der Maßnahme wurde nicht deutlich genug erklärt. - Unterlagen ergänzen
Hilfreich sind zum Beispiel ein aktueller Lebenslauf, passende Stellenanzeigen oder eine klare Begründung, warum das Coaching oder die Maßnahme Ihre Chancen auf Arbeit verbessert. - Passendere Maßnahme prüfen
Vielleicht passt eine andere AVGS-Maßnahme besser zu Ihrer Situation. Auch dabei kann eine Beratung helfen. - Erneut Antrag stellen
Wenn sich Ihre Situation verändert hat oder Sie Ihre Begründung besser vorbereiten können, kann ein neuer Antrag sinnvoll sein.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Wer ist zuständig?
Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder arbeitssuchend gemeldet sind, ist in der Regel die Agentur für Arbeit Ihre Anlaufstelle. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen (früher Bürgergeld), bleibt das Jobcenter Ihre Anlaufstelle. Dort wird geprüft, ob ein AVGS für Ihre berufliche Eingliederung infrage kommt.
Wichtig ist: Sprechen Sie vor Beginn einer Maßnahme mit Ihrer zuständigen Ansprechperson. Erst wenn die Förderung schriftlich bewilligt wurde, können die Kosten übernommen werden.
Weitere Förderungsarten
Welche Möglichkeiten der Bildungsfinanzierung gibt es noch?
Neben der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre berufliche Qualifizierung zu finanzieren. Je nach persönlichen Voraussetzungen können verschiedene Leistungsträger die Kosten übernehmen. Auch eine private Finanzierung ist möglich.
Rentenversicherungsträger
Die Deutsche Rentenversicherung kann eine berufliche Qualifizierung fördern, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung übernommen werden. Ziel ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und Ihnen eine langfristige berufliche Perspektive zu ermöglichen.
Berufsgenossenschaftsträger
Nach einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Berufsgenossenschaften Ihre berufliche Wiedereingliederung unterstützen.
Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, kommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Umschulung oder Weiterbildung infrage. Die Förderung soll Ihnen helfen, neue berufliche Fähigkeiten zu erwerben und wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr | BFD
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt berechtigte Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in das zivile Berufsleben.
Je nach individuellem Förderanspruch können Umschulungen, Weiterbildungen und weitere berufliche Qualifizierungen finanziell gefördert werden. Ziel ist es, vorhandene Kenntnisse auszubauen und neue berufliche Perspektiven nach der Dienstzeit zu schaffen.
Qualifizierungschancengesetz | QCG
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht die finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildungen für Beschäftigte.
Je nach persönlichen Voraussetzungen und Betriebsgröße kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernehmen.
Arbeitgeber können zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Ziel ist es, Beschäftigte auf veränderte berufliche Anforderungen vorzubereiten und ihre langfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten zu sichern.
Selbstzahler
Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln, haben aber keinen Anspruch auf eine öffentliche Förderung?
Als Selbstzahler können Sie Ihre Umschulung, Weiterbildung oder Ihr Coaching eigenständig finanzieren. So haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von einem Förderträger in Ihre berufliche Zukunft zu investieren und neue Qualifikationen zu erwerben.
FAQ
Häufige Fragen zum AVGS – Aktivierungs-Gutschein
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre AVGS-Maßnahme bei der Wifa.


