Weiterbildungsprämie: bis zu 2.500 Euro

Die Weiterbildungsprämie ist eine finanzielle Zusatzleistung für Menschen, die an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen und ihre Prüfungen erfolgreich bestehen.

Sie kann bei passenden Voraussetzungen zusätzlich zur eigentlichen Förderung der Weiterbildung gezahlt werden. Möglich sind 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro für eine bestandene Abschlussprüfung.

Bei der Wifa beraten wir Sie zu passenden Bildungsangeboten und unterstützen Sie dabei, den nächsten Schritt vorzubereiten.

Was ist die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Geldleistung für bestandene Prüfungen während einer geförderten beruflichen Weiterbildung.

Sie soll Teilnehmende motivieren, eine längere Qualifizierung bis zum Berufsabschluss erfolgreich abzuschließen. Die Prämie wird nicht monatlich gezahlt, sondern nach bestandenen Prüfungen.

Wichtig ist: Die Weiterbildungsprämie ersetzt keine Kursförderung. Sie kommt zusätzlich zur eigentlichen Förderung der Weiterbildung hinzu, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein.

Wann kann die Weiterbildungsprämie gezahlt werden?

Die Weiterbildungsprämie kann gezahlt werden, wenn Sie an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen und eine vorgesehene Prüfung erfolgreich bestehen.

Das bedeutet: Die Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder direkt darauf vorbereiten. Gemeint sind vor allem Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen.

Das kann zum Beispiel passen bei:

  • einer Umschulung
    • einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung
    • einer Teilqualifizierung, die auf einen Berufsabschluss ausgerichtet ist
    • einem Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung
    • einer Maßnahme, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt

Nicht jede Weiterbildung löst automatisch eine Weiterbildungsprämie aus. Kurse ohne Berufsabschluss oder reine Zertifikatsweiterbildungen reichen in der Regel nicht aus.

Wer kann eine Weiterbildungsprämie erhalten?

Die Weiterbildungsprämie richtet sich an Menschen, die an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen und eine passende Prüfung erfolgreich bestehen.

Das kann zum Beispiel infrage kommen, wenn Sie:

  • Arbeitslosengeld beziehen
    • Grundsicherungsgeld beziehen (früher Bürgergeld)
    • eine geförderte Umschulung absolvieren
    • einen Berufsabschluss nachholen möchten
    • an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen
    • eine Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung erfolgreich bestehen

Ob die Weiterbildungsprämie in Ihrem Fall möglich ist, prüft die zuständige Stelle im Zusammenhang mit Ihrer geförderten Weiterbildung und den eingereichten Prüfungsnachweisen.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Wer ist zuständig?

Welche Stelle Sie begleitet, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, ist in der Regel die Agentur für Arbeit Ihre Anlaufstelle.

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen (früher Bürgergeld), bleibt das Jobcenter für Betreuung und Leistungsfragen wichtig. Die Beratung, Bewilligung und Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung erfolgt jedoch auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über die Agentur für Arbeit.

Wichtig ist: Die Weiterbildungsprämie hängt immer mit einer bewilligten abschlussorientierten Weiterbildung zusammen. Deshalb sollte vor Beginn der Maßnahme geklärt werden, ob die Weiterbildung grundsätzlich zu den Voraussetzungen passt.

Weiterbildungsprämie bei der Wifa: Welche Qualifizierung passt zu Ihrem Ziel?

Wenn Sie eine Umschulung oder abschlussorientierte Weiterbildung planen, beraten wir Sie zu passenden Bildungsangeboten bei der Wifa.

Dabei geht es nicht darum, einfach irgendeinen Kurs auszuwählen. Entscheidend ist, dass die Qualifizierung zu Ihrem beruflichen Ziel, Ihrer persönlichen Situation und den Anforderungen des Arbeitsmarktes passt.

Bei der Wifa können je nach Ziel zum Beispiel Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungen auf eine Abschlussprüfung infrage kommen.

In der Beratung klären wir gemeinsam, welches Bildungsangebot sinnvoll ist und welche Informationen Sie für die Abstimmung mit der zuständigen Stelle benötigen.

Weiterbildungsprämie erhalten: So läuft der Weg ab

Die Weiterbildungsprämie muss in der Regel nicht gesondert beantragt werden. Wichtig ist aber, dass Sie den Nachweis über die bestandene Prüfung bei der zuständigen Stelle einreichen.

  1. Abschlussorientierte Weiterbildung bewilligen lassen

Zuerst muss die Weiterbildung gefördert und bewilligt werden. Häufig erfolgt die Förderung über einen Bildungsgutschein.

  1. An der Weiterbildung teilnehmen

Während der Maßnahme bereiten Sie sich auf die vorgesehenen Prüfungen vor. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet ist.

  1. Prüfung erfolgreich bestehen

Die Weiterbildungsprämie kann nach einer bestandenen Zwischenprüfung, dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder einer bestandenen Abschlussprüfung gezahlt werden.

  1. Prüfungsnachweis einreichen

Nach bestandener Prüfung reichen Sie den passenden Nachweis bei der zuständigen Stelle ein. Das kann zum Beispiel ein Zwischenzeugnis, eine Prüfungsbescheinigung oder ein Abschlusszeugnis sein.

  1. Auszahlung der Prämie prüfen lassen

Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen. Wenn alles passt, wird die Weiterbildungsprämie ausgezahlt.

So bereiten Sie sich auf die Beratung vor

Eine gute Vorbereitung hilft im Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Hilfreich sind zum Beispiel:

  • ein aktueller Lebenslauf
    • Informationen zu bisherigen Abschlüssen und Berufserfahrungen
    • eine kurze Begründung für den Berufsabschluss
    • Informationen zur gewünschten Umschulung oder Weiterbildung
    • Angaben zu Dauer, Abschluss und Prüfungen
    • passende Stellenanzeigen oder Berufsperspektiven

Je klarer Ihr berufliches Ziel ist, desto besser kann geprüft werden, ob eine abschlussorientierte Weiterbildung und die Weiterbildungsprämie zu Ihrer Situation passen.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie beträgt 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung.

Für eine bestandene Abschlussprüfung beträgt die Weiterbildungsprämie 1.500 Euro.

Zusammen können also bis zu 2.500 Euro möglich sein, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist: Die Prämie wird nur bei bestandenen Prüfungen gezahlt. Wenn in der jeweiligen Weiterbildung keine Zwischenprüfung vorgesehen ist, kann auch keine Prämie für eine Zwischenprüfung gezahlt werden.

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld sind zwei unterschiedliche Leistungen.

Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Zahlung bei bestandenen Prüfungen. Sie wird also erst nach erfolgreicher Prüfung gezahlt.

Das Weiterbildungsgeld wird dagegen monatlich während der Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung gezahlt. Es beträgt 150 Euro pro Monat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Beide Leistungen können bei passenden Voraussetzungen nebeneinander infrage kommen.

Weiterbildungsprämie nicht bewilligt? Mögliche Gründe

Die Weiterbildungsprämie wird nur gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht jede Weiterbildung und nicht jede Prüfung führt automatisch zu dieser Zusatzleistung.

Mögliche Gründe dafür, dass keine Weiterbildungsprämie gezahlt wird, sind:

  1. Die Weiterbildung ist nicht abschlussorientiert

Die Weiterbildungsprämie kommt vor allem bei Maßnahmen infrage, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder direkt darauf vorbereiten.

  1. Die Weiterbildung wurde nicht gefördert

Die Weiterbildungsprämie hängt mit einer geförderten beruflichen Weiterbildung zusammen. Ohne entsprechende Bewilligung kann die Prämie in der Regel nicht gezahlt werden.

  1. Die Prüfung wurde nicht bestanden

Die Prämie wird nur für bestandene Prüfungen gezahlt. Ohne bestandene Zwischenprüfung, ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung besteht kein Anspruch auf die jeweilige Prämie.

  1. Es gibt keine passende Zwischenprüfung

Nicht jede Weiterbildung hat eine Zwischenprüfung oder einen ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung. Dann kann nur die Abschlussprämie infrage kommen.

  1. Der Prüfungsnachweis fehlt

Für die Auszahlung wird ein Nachweis benötigt. Wenn kein geeigneter Nachweis eingereicht wird, kann die Zahlung nicht geprüft werden.

Weiterbildungsprämie nicht bewilligt – was tun?

Wenn die Weiterbildungsprämie nicht gezahlt wird, sollten Sie zuerst die Begründung prüfen. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Gespräch mit der zuständigen Stelle suchen

Klären Sie, warum die Weiterbildungsprämie nicht gezahlt wird und ob Unterlagen oder Nachweise fehlen.

  1. Prüfungsnachweis einreichen oder ergänzen

Reichen Sie das passende Zeugnis oder die Prüfungsbescheinigung ein. Wenn Angaben fehlen, kann eine ergänzende Bescheinigung hilfreich sein.

  1. Bildungsziel prüfen

Wenn die Weiterbildung nicht abschlussorientiert ist, kann die Prämie möglicherweise nicht gezahlt werden. Dann sollte geprüft werden, ob ein anderer Bildungsweg besser passt.

  1. Voraussetzungen klären

Manchmal liegt es an der Art der Förderung, der Prüfung oder dem Abschlussziel. Die zuständige Stelle kann erklären, welche Voraussetzung nicht erfüllt ist.

Die Wifa unterstützt Sie dabei, passende Informationen zur gewünschten Weiterbildung oder Umschulung zusammenzustellen.

Alternative Fördermöglichkeiten und Unterstützungen

Die Weiterbildungsprämie ist eine Zusatzleistung. Die eigentliche Förderung der Weiterbildung erfolgt meist über andere Wege.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein eignet sich für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, wenn eine Qualifizierung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld ist eine monatliche Zusatzleistung während einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Es beträgt 150 Euro pro Monat und unterscheidet sich von der einmaligen Weiterbildungsprämie.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Aktivierung oder Eingliederung in Arbeit. Er kann zum Beispiel für Coaching oder Bewerbungstraining genutzt werden.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte, die sich im bestehenden Arbeitsverhältnis weiterqualifizieren möchten. Je nach Situation können Weiterbildungskosten und Teile des Arbeitsentgelts gefördert werden.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung kann zuständig sein, wenn eine berufliche Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird.

Häufige Fragen zur Weiterbildungsprämie

Was ist die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Geldleistung bei bestandenen Prüfungen in einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Möglich sind 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro für eine bestandene Abschlussprüfung.

Wer bekommt die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie kann gezahlt werden, wenn Sie an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen und die vorgesehene Prüfung erfolgreich bestehen. Das betrifft zum Beispiel Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung oder Teilqualifizierungen, die auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sind.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Für eine bestandene Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung sind 1.000 Euro möglich. Für eine bestandene Abschlussprüfung sind 1.500 Euro möglich. Insgesamt können dadurch bis zu 2.500 Euro gezahlt werden.

Muss ich die Weiterbildungsprämie extra beantragen?

In der Regel ist kein gesonderter Antrag nötig. Wichtig ist aber, dass Sie den Nachweis über die bestandene Prüfung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Bekomme ich die Weiterbildungsprämie bei jeder Weiterbildung?

Nein. Die Weiterbildungsprämie gibt es nicht bei jeder Weiterbildung. Die Maßnahme muss gefördert und abschlussorientiert sein. Kurse ohne Berufsabschluss oder reine Zertifikatsweiterbildungen reichen in der Regel nicht aus.

Gibt es die Weiterbildungsprämie auch bei einer Umschulung?

Ja, eine Umschulung kann zu den abschlussorientierten Weiterbildungen gehören, bei denen eine Weiterbildungsprämie möglich ist. Entscheidend ist, dass die Maßnahme gefördert wird und zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.

Was passiert, wenn es keine Zwischenprüfung gibt?

Wenn keine Zwischenprüfung oder kein erster Teil einer gestreckten Abschlussprüfung vorgesehen ist, kann die Prämie für diesen Prüfungsteil nicht gezahlt werden. Die Abschlussprämie kann trotzdem infrage kommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Abschlussprüfung bestanden wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld?

Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Zahlung bei bestandenen Prüfungen. Das Weiterbildungsgeld wird monatlich während der Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung gezahlt.

Wird die Weiterbildungsprämie automatisch ausgezahlt?

Die Weiterbildungsprämie wird nicht einfach ohne Nachweis ausgezahlt. Sie müssen die bestandene Prüfung nachweisen, zum Beispiel durch ein Zeugnis oder eine Prüfungsbescheinigung. Danach prüft die zuständige Stelle die Auszahlung.

Kann die Wifa bei der Weiterbildungsprämie unterstützen?

Ja. Die Wifa berät Sie zu passenden abschlussorientierten Bildungsangeboten und stellt Informationen zur Maßnahme zusammen. Die Entscheidung über Förderung und Weiterbildungsprämie trifft die zuständige Stelle.