Weiterbildungsgeld
Weiterbildungsgeld ist eine staatliche Förderung für bestimmte berufliche Weiterbildungen.
Die Förderung unterstützt Personen, die eine förderfähige Weiterbildung absolvieren. Ziel ist es, den Erwerb eines Berufsabschlusses oder einer beruflichen Aufstiegsqualifikation zu unterstützen.
Das Weiterbildungsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Die Förderung kann unter anderem für folgende Personengruppen infrage kommen:
- Arbeitssuchende, die eine abschlussbezogene Weiterbildung mit Berufsabschluss absolvieren
- Personen in Elternzeit, die eine abschlussbezogene Weiterbildung mit Berufsabschluss absolvieren
- Personen, die eine Weiterbildung mit einer beruflichen Aufstiegsqualifikation absolvieren
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat.
Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei. Es mindert weder Ihre Zuverdienstgrenzen noch aufstockende Leistungen.
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt.
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Für den Bezug des Weiterbildungsgeldes müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Zu den Voraussetzungen gehören:
- Sie sind arbeitslos oder befinden sich in Elternzeit.
- Sie absolvieren eine abschlussbezogene Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss oder zu einer beruflichen Aufstiegsqualifikation führt.
