Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich während Ihrer Weiterbildung

Das Weiterbildungsgeld ist eine zusätzliche monatliche Unterstützung während einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Teilnehmende 150 Euro pro Monat zusätzlich.

Das Weiterbildungsgeld soll Menschen dabei unterstützen, eine längere Qualifizierung bis zum Berufsabschluss durchzuhalten. Es kommt vor allem bei Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungen auf eine Externenprüfung infrage.

Bei der Wifa beraten wir Sie zu passenden Bildungsangeboten und unterstützen Sie dabei, den nächsten Schritt vorzubereiten.

Was ist Weiterbildungsgeld?

Weiterbildungsgeld ist eine monatliche Zusatzleistung während einer geförderten beruflichen Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt.

Es wird zusätzlich zu bestehenden Leistungen gezahlt, zum Beispiel während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Die Höhe beträgt 150 Euro pro Monat.

Wichtig ist: Das Weiterbildungsgeld ersetzt keine Kursförderung. Es kommt zusätzlich zur eigentlichen Förderung der Weiterbildung hinzu, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein.

Wann kann Weiterbildungsgeld gezahlt werden?

Weiterbildungsgeld kann gezahlt werden, wenn Sie an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen.

Das bedeutet: Die Weiterbildung muss auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten oder zu einem Berufsabschluss führen. Gemeint sind vor allem Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen.

Das kann zum Beispiel passen bei:

  • einer Umschulung
    • einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung
    • einer Teilqualifizierung
    • einem Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung
    • einer Maßnahme, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet

Nicht jede Weiterbildung löst automatisch Weiterbildungsgeld aus. Kurze Anpassungsqualifizierungen oder Kurse ohne Berufsabschluss reichen in der Regel nicht aus.

Wer kann Weiterbildungsgeld erhalten?

Weiterbildungsgeld richtet sich vor allem an Menschen, die arbeitslos sind oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten und eine geförderte abschlussorientierte Weiterbildung beginnen.

Das kann zum Beispiel infrage kommen, wenn Sie:

  • Arbeitslosengeld beziehen
    • Grundsicherungsgeld beziehen (früher Bürgergeld)
    • eine geförderte Umschulung beginnen
    • einen Berufsabschluss nachholen möchten
    • an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen
    • durch die Qualifizierung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten sollen

Ob Weiterbildungsgeld in Ihrem Fall möglich ist, prüft die zuständige Stelle im Zusammenhang mit der geförderten Weiterbildung.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Wer ist zuständig?

Welche Stelle Sie begleitet, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, ist in der Regel die Agentur für Arbeit Ihre Anlaufstelle.

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen (früher Bürgergeld), bleibt das Jobcenter für Betreuung und Leistungsfragen wichtig. Die Beratung, Bewilligung und Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung erfolgt jedoch auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über die Agentur für Arbeit.

Wichtig ist: Weiterbildungsgeld hängt immer mit einer bewilligten abschlussorientierten Weiterbildung zusammen. Deshalb sollte vor Beginn der Maßnahme geklärt werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterbildungsgeld bei der Wifa: Welche Qualifizierung passt zu Ihrem Ziel?

Wenn Sie eine Umschulung oder abschlussorientierte Weiterbildung planen, beraten wir Sie zu passenden Bildungsangeboten bei der Wifa.

Dabei geht es nicht darum, einfach irgendeinen Kurs auszuwählen. Entscheidend ist, dass die Qualifizierung zu Ihrem beruflichen Ziel, Ihrer persönlichen Situation und den Anforderungen des Arbeitsmarktes passt.

Bei der Wifa können je nach Ziel zum Beispiel Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungen auf eine Abschlussprüfung infrage kommen.

In der Beratung klären wir gemeinsam, welches Bildungsangebot sinnvoll ist und welche Informationen Sie für die Abstimmung mit der zuständigen Stelle benötigen.

Weiterbildungsgeld erhalten: So läuft der Weg ab

Das Weiterbildungsgeld wird nicht wie eine normale Weiterbildung separat beantragt. Es hängt mit der Bewilligung einer passenden abschlussorientierten Weiterbildung zusammen.

  1. Beratungstermin vereinbaren

Nehmen Sie Kontakt zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter auf und besprechen Sie Ihre berufliche Situation. Dabei wird geklärt, ob eine abschlussorientierte Weiterbildung sinnvoll sein kann.

  1. Passende Weiterbildung auswählen

Wenn eine geförderte Weiterbildung grundsätzlich infrage kommt, wird ein passendes Bildungsziel gesucht. Die Wifa unterstützt Sie dabei, ein geeignetes Bildungsangebot zu finden.

  1. Weiterbildung bewilligen lassen

Die Weiterbildung muss durch die zuständige Stelle bewilligt werden. Häufig erfolgt die Förderung über einen Bildungsgutschein.

  1. Weiterbildung starten und Weiterbildungsgeld erhalten

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann während der Teilnahme Weiterbildungsgeld gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt monatlich zusätzlich zur bestehenden Leistung.

So bereiten Sie sich auf die Beratung vor

Eine gute Vorbereitung hilft im Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Hilfreich sind zum Beispiel:

  • ein aktueller Lebenslauf
    • Informationen zu bisherigen Abschlüssen und Berufserfahrungen
    • eine kurze Begründung für den Berufsabschluss
    • passende Stellenanzeigen oder Berufsperspektiven
    • Informationen zur gewünschten Umschulung oder Weiterbildung
    • Fragen zu Dauer, Lernform und Abschluss

Je klarer Ihr berufliches Ziel ist, desto besser kann geprüft werden, ob eine abschlussorientierte Weiterbildung und Weiterbildungsgeld zu Ihrer Situation passen.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat.

Es wird zusätzlich gezahlt und ist anrechnungsfrei. Das bedeutet: Es mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.

Die Zahlung erfolgt während der Teilnahme an der geförderten abschlussorientierten Weiterbildung.

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie sind zwei unterschiedliche Leistungen.

Das Weiterbildungsgeld wird monatlich während der Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung gezahlt.

Die Weiterbildungsprämie kann zusätzlich möglich sein, wenn Sie eine Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung erfolgreich bestehen. Für eine bestandene Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung können 1.000 Euro gezahlt werden. Für eine bestandene Abschlussprüfung sind 1.500 Euro möglich.

Ob Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie in Ihrem Fall infrage kommen, prüft die zuständige Stelle.

Weiterbildungsgeld nicht bewilligt? Mögliche Gründe

Weiterbildungsgeld wird nur gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht jede Weiterbildung führt automatisch zu dieser Zusatzleistung.

Mögliche Gründe dafür, dass kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird, sind:

  1. Die Weiterbildung ist nicht abschlussorientiert

Weiterbildungsgeld kommt vor allem bei Maßnahmen infrage, die zu einem Berufsabschluss führen oder auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten.

  1. Die Maßnahme wurde nicht gefördert

Das Weiterbildungsgeld hängt mit einer geförderten Weiterbildung zusammen. Ohne Bewilligung der Weiterbildung kann auch kein Weiterbildungsgeld gezahlt werden.

  1. Die Weiterbildung ist zu kurz oder nicht passend ausgerichtet

Kurze Kurse oder reine Anpassungsqualifizierungen ohne Berufsabschluss erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht.

  1. Die persönlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt

Ob Weiterbildungsgeld möglich ist, hängt auch von Ihrer persönlichen Situation und dem Leistungsbezug ab.

Weiterbildungsgeld nicht bewilligt – was tun?

Wenn kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird, sollten Sie zuerst die Begründung prüfen. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Gespräch mit der zuständigen Stelle suchen

Klären Sie, warum Weiterbildungsgeld nicht gezahlt wird und ob Unterlagen oder Informationen fehlen.

  1. Bildungsziel prüfen

Manchmal ist die Weiterbildung nicht abschlussorientiert genug. Dann kann geprüft werden, ob ein anderer Bildungsweg besser passt.

  1. Unterlagen ergänzen

Informationen zur Maßnahme, zum Abschluss oder zur Förderbewilligung können helfen, die Voraussetzungen besser zu klären.

  1. Alternative Unterstützung prüfen

Wenn Weiterbildungsgeld nicht möglich ist, können je nach Situation andere Förderleistungen infrage kommen.

Die Wifa unterstützt Sie dabei, passende Informationen zur gewünschten Weiterbildung oder Umschulung zusammenzustellen.

Alternative Fördermöglichkeiten und Unterstützungen

Weiterbildungsgeld ist eine Zusatzleistung. Die eigentliche Förderung der Weiterbildung erfolgt meist über andere Wege.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein eignet sich für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, wenn eine Qualifizierung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie kann bei bestandenen Prüfungen in einer abschlussorientierten Weiterbildung gezahlt werden. Sie ist eine einmalige Prämie und unterscheidet sich vom monatlichen Weiterbildungsgeld.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Aktivierung oder Eingliederung in Arbeit. Er kann zum Beispiel für Coaching oder Bewerbungstraining genutzt werden.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte, die sich im bestehenden Arbeitsverhältnis weiterqualifizieren möchten. Je nach Situation können Weiterbildungskosten und Teile des Arbeitsentgelts gefördert werden.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung kann zuständig sein, wenn eine berufliche Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird.

Häufige Fragen zum Weiterbildungsgeld

Was ist Weiterbildungsgeld?

Weiterbildungsgeld ist eine monatliche Zusatzleistung während einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Es beträgt 150 Euro pro Monat und soll Teilnehmende dabei unterstützen, eine längere Qualifizierung bis zum Berufsabschluss durchzuhalten.

Wer bekommt Weiterbildungsgeld?

Weiterbildungsgeld kann gezahlt werden, wenn Sie an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Das betrifft zum Beispiel Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. Es wird zusätzlich zu bestehenden Leistungen gezahlt und ist anrechnungsfrei.

Muss ich Weiterbildungsgeld extra beantragen?

In der Regel muss Weiterbildungsgeld nicht gesondert beantragt werden. Es wird im Zusammenhang mit der bewilligten abschlussorientierten Weiterbildung geprüft.

Bekomme ich Weiterbildungsgeld bei jeder Weiterbildung?

Nein. Weiterbildungsgeld gibt es nicht für jede Weiterbildung. Die Maßnahme muss abschlussorientiert sein und gefördert werden. Kurze Kurse ohne Berufsabschluss reichen in der Regel nicht aus.

Gibt es Weiterbildungsgeld auch bei einer Umschulung?

Ja, eine Umschulung kann zu den abschlussorientierten Weiterbildungen gehören, bei denen Weiterbildungsgeld gezahlt werden kann. Entscheidend ist, dass die Maßnahme gefördert wird und zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.

Wird Weiterbildungsgeld auf Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld angerechnet?

Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei. Es mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.

Wie lange wird Weiterbildungsgeld gezahlt?

Weiterbildungsgeld wird während der Teilnahme an der geförderten abschlussorientierten Weiterbildung gezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie?

Weiterbildungsgeld wird monatlich während der Weiterbildung gezahlt. Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Zahlung bei bestandenen Prüfungen, zum Beispiel 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für eine bestandene Abschlussprüfung.

Kann die Wifa beim Weiterbildungsgeld unterstützen?

Ja. Die Wifa berät Sie zu passenden abschlussorientierten Bildungsangeboten und stellt Informationen zur Maßnahme zusammen. Die Entscheidung über Förderung und Weiterbildungsgeld trifft die zuständige Stelle.