Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte
Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ermöglicht die Förderung beruflicher Weiterbildungen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Förderung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit. Je nach Art der Weiterbildung und Unternehmensgröße können Weiterbildungskosten sowie ein Teil der Gehaltskosten übernommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Förderung richtet sich an verschiedene Beschäftigtengruppen.
Eine Förderung kann unter anderem für folgende Personengruppen infrage kommen:
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Beschäftigte ohne Berufsabschluss
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Fachkräfte, die ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder aktualisieren möchten
Voraussetzung ist eine förderfähige Weiterbildung mit einem Umfang von mindestens 120 Unterrichtsstunden.
Zertifizierte Bildungsträger dürfen geförderte Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz durchführen.
Als zertifizierter Bildungsträger bieten wir Weiterbildungen an, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes förderfähig sein können.
Ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe sie erfolgt, prüft die zuständige Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
