Qualifizierungschancengesetz: Förderung für Weiterbildung im Unternehmen

Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten fördern lassen. Die Förderung unterstützt Betriebe dabei, Fachkräfte zu sichern, neue Kompetenzen aufzubauen und Mitarbeitende auf veränderte Anforderungen im Arbeitsalltag vorzubereiten.

Gefördert werden können unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung.

Bei der Wifa beraten wir Sie zu passenden Bildungsangeboten und unterstützen Sie dabei, den nächsten Schritt vorzubereiten.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht die Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte. Die rechtliche Grundlage ist § 82 SGB III.

Ziel ist es, Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis weiterzuentwickeln und sie auf neue berufliche Anforderungen vorzubereiten. Das kann zum Beispiel wichtig werden, wenn sich Arbeitsprozesse verändern, digitale Kompetenzen wichtiger werden oder neue Aufgaben im Unternehmen entstehen.

Die Förderung läuft über die Agentur für Arbeit. Je nach Betrieb, Maßnahme und persönlicher Situation können Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Zusätzlich können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn Beschäftigte wegen der Weiterbildung zeitweise nicht oder nur eingeschränkt arbeiten.

Warum betriebliche Weiterbildung wichtig ist

Viele Unternehmen stehen vor ähnlichen Herausforderungen: Fachkräftemangel, Digitalisierung, neue Technologien und veränderte Anforderungen im Berufsalltag.

Weiterbildung hilft dabei, vorhandene Mitarbeitende gezielt zu stärken, statt ausschließlich neue Fachkräfte zu suchen. Das Wissen bleibt im Unternehmen und Beschäftigte können sich fachlich weiterentwickeln.

Für Unternehmen kann das mehrere Vorteile haben:

  • Kompetenzen im eigenen Team aufbauen
    • Fachkräfte langfristig binden
    • neue Anforderungen besser bewältigen
    • Personalentwicklung gezielt planen
    • Weiterbildungskosten durch Förderung entlasten
    • Arbeitgeberattraktivität stärken

So wird Weiterbildung nicht nur zu einer Maßnahme für einzelne Beschäftigte, sondern zu einem wichtigen Baustein der Unternehmensentwicklung.

Qualifizierungschancengesetz Voraussetzungen: Wer kann gefördert werden?

Die Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Unternehmen. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung über eine kurzfristige Anpassung an den aktuellen Arbeitsplatz hinausgeht.

Eine Förderung kann zum Beispiel infrage kommen, wenn:

  • die beschäftigte Person sozialversicherungspflichtig angestellt ist
    • die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst
    • Maßnahme und Bildungsträger für die Förderung zugelassen sind
    • die Inhalte über eine kurze arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen
    • der letzte Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt
    • in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 SGB III für dieselbe Person erfolgt ist
    • die Weiterbildung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird

Nicht gefördert werden in der Regel Schulungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, oder sehr kurze Einweisungen in rein betriebsspezifische Abläufe.

Ob eine Förderung möglich ist, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Beratung und Antragstellung über die Agentur für Arbeit

Die Förderung läuft über die Agentur für Arbeit. Für Unternehmen ist in der Regel der Arbeitgeber-Service die passende Anlaufstelle.

Dort wird geprüft, ob die geplante Weiterbildung, der Bildungsträger und die teilnehmenden Beschäftigten die Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist: Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung geklärt und beantragt werden. Erst nach der Bewilligung kann die Förderung genutzt werden.

Welche Kosten können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden?

Über das Qualifizierungschancengesetz können verschiedene Kosten rund um die berufliche Weiterbildung gefördert werden.

Dazu gehören vor allem:

  • Lehrgangskosten
    • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während weiterbildungsbedingter Ausfallzeiten
    • unter bestimmten Voraussetzungen weitere Weiterbildungskosten

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Unternehmensgröße, der Art der Weiterbildung und der Situation der beschäftigten Person ab.

Bei kleinen Betrieben können höhere Zuschüsse möglich sein als bei größeren Unternehmen. Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen kann die Förderung besonders hoch ausfallen.

Förderhöhe nach Betriebsgröße

Die Förderhöhe richtet sich vor allem nach der Betriebsgröße und der Anzahl der Beschäftigten. Dabei können auch Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen berücksichtigt werden.

Bei kleinen Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Zusätzlich sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bis zu 75 Prozent möglich.

Bei mittleren Betrieben mit 50 bis unter 500 Beschäftigten können bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bis zu 50 Prozent sind möglich.

Bei großen Betrieben ab 500 Beschäftigten können bis zu 25 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind ebenfalls bis zu 25 Prozent möglich.

In besonderen Fällen können höhere Förderungen möglich sein. Das gilt zum Beispiel bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen für Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Auch bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder schwerbehinderten Menschen können in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten höhere Zuschüsse zu den Lehrgangskosten infrage kommen.

Wenn eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner vorliegt, zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung, können die Zuschüsse zusätzlich erhöht werden.

Die genaue Förderhöhe wird immer individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.

Qualifizierungschancengesetz bei der Wifa: Welche Weiterbildung passt zu Ihrem Unternehmen?

Wenn Sie Beschäftigte weiterqualifizieren möchten, beraten wir Sie zu passenden Angeboten bei der Wifa.

Dabei geht es nicht darum, einfach irgendeinen Kurs auszuwählen. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung zu Ihrem Unternehmen, den Aufgaben Ihrer Mitarbeitenden und den Anforderungen des Arbeitsmarktes passt.

Bei der Wifa können je nach Ziel zum Beispiel kaufmännische, sprachliche, digitale oder fachliche Qualifizierungen infrage kommen. In der Beratung klären wir gemeinsam, welche Weiterbildung sinnvoll ist und welche Informationen für die Förderprüfung benötigt werden.

Anschließend erhalten Sie die passenden Angaben zur Maßnahme, zum Umfang, zur Lernform, zu möglichen Abschlüssen und zum Ablauf.

Qualifizierungschancengesetz beantragen: So läuft die Förderung ab

Der Weg zur Förderung beginnt mit einer Beratung bei der Agentur für Arbeit. Für Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service die richtige Anlaufstelle.

  1. Beratungsbedarf klären

Überlegen Sie zunächst, welche Mitarbeitenden weiterqualifiziert werden sollen und welches Ziel die Weiterbildung hat. Wichtig ist, dass der Qualifizierungsbedarf nachvollziehbar ist.

  1. Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt zum Arbeitgeber-Service auf. Dort wird geprüft, ob eine Förderung grundsätzlich infrage kommt und welche Unterlagen benötigt werden.

  1. Passendes Bildungsangebot abstimmen

Gemeinsam mit der Wifa klären Sie, welches Angebot zum Qualifizierungsziel passt. Die Angaben zur Maßnahme können anschließend für die Förderprüfung genutzt werden.

  1. Antrag stellen und Bewilligung abwarten

Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Erst wenn die Förderung bewilligt ist, sollte die Weiterbildung starten.

  1. Weiterbildung durchführen und Nachweise einreichen

Nach der Bewilligung beginnt die Weiterbildung. Je nach Förderverfahren müssen nach Abschluss oder während der Maßnahme Nachweise eingereicht werden.

So bereiten Sie sich auf die Beratung vor

Eine gute Vorbereitung hilft im Gespräch mit der Agentur für Arbeit und bei der Auswahl der passenden Weiterbildung.

Hilfreich sind zum Beispiel:

  • Beschreibung des Qualifizierungsbedarfs
    • Anzahl der betroffenen Mitarbeitenden
    • Aufgabenbereiche der Beschäftigten
    • gewünschtes Bildungsziel
    • Informationen zur geplanten Weiterbildung
    • Angaben zu Arbeitszeit und möglichem Arbeitsausfall
    • Einverständnis der teilnehmenden Beschäftigten, wenn erforderlich

Je klarer Ziel und Bedarf beschrieben werden, desto besser kann geprüft werden, ob eine Förderung möglich ist.

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Neben der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz gibt es das Qualifizierungsgeld. Es richtet sich an Unternehmen, deren Beschäftigte durch Strukturwandel besonders betroffen sind.

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es soll helfen, Beschäftigte durch Weiterbildung im Unternehmen zu halten, wenn sich Anforderungen stark verändern und Arbeitsplätze gefährdet sein könnten.

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind sind 67 Prozent möglich.

Wichtig ist: Beim Qualifizierungsgeld trägt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten selbst. Gefördert wird nicht der Lehrgang, sondern der Entgeltausfall während der Weiterbildung.

Das Qualifizierungsgeld ist daher nicht dasselbe wie die klassische Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz. Welche Förderung besser passt, hängt von der Situation im Unternehmen ab.

Förderung nicht bewilligt? Mögliche Gründe

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz wird individuell geprüft. Nicht jede Weiterbildung erfüllt automatisch die Voraussetzungen.

Mögliche Gründe dafür, dass eine Förderung nicht bewilligt wird, sind:

  1. Die Weiterbildung ist zu kurz

Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen. Kürzere Schulungen können in der Regel nicht über diese Förderung unterstützt werden.

  1. Die Inhalte sind zu arbeitsplatzbezogen

Die Weiterbildung muss über eine kurzfristige Anpassung an den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen. Reine Produktschulungen oder kurze Einweisungen in betriebsspezifische Software sind meist nicht förderfähig.

  1. Maßnahme oder Bildungsträger sind nicht zugelassen

Für die Förderung müssen Maßnahme und Bildungsträger zugelassen sein. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann die Förderung nicht bewilligt werden.

  1. Die persönlichen Voraussetzungen passen nicht

Bei Beschäftigten mit Berufsabschluss muss dieser in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen. Außerdem darf in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 SGB III für dieselbe Person erfolgt sein.

  1. Der Antrag wurde zu spät gestellt

Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung geklärt und beantragt werden. Wenn die Maßnahme bereits begonnen hat, kann das problematisch sein.

Förderung nicht bewilligt – was tun?

Wenn eine Förderung nicht bewilligt wurde, sollten Sie zuerst die Begründung prüfen. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Gespräch mit der Agentur für Arbeit suchen

Klären Sie, warum die Förderung nicht bewilligt wurde und ob Unterlagen oder Informationen fehlen.

  1. Maßnahme prüfen

Manchmal passt die gewählte Weiterbildung nicht zu den Fördervoraussetzungen. Dann kann eine andere Maßnahme geeigneter sein.

  1. Qualifizierungsbedarf klarer begründen

Beschreiben Sie genauer, warum die Weiterbildung für Ihr Unternehmen und die Beschäftigten notwendig ist.

  1. Alternative Förderung prüfen

Wenn das Qualifizierungschancengesetz nicht passt, kann je nach Situation eine andere Fördermöglichkeit infrage kommen.

Die Wifa unterstützt Sie dabei, passende Informationen zur Weiterbildung zusammenzustellen.

Alternative Fördermöglichkeiten zum Qualifizierungschancengesetz

Nicht immer ist das Qualifizierungschancengesetz der passende Weg. Je nach Ziel und persönlicher Situation kommen auch andere Fördermöglichkeiten infrage.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein eignet sich vor allem für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung benötigen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Aktivierung oder Eingliederung in Arbeit. Er kann zum Beispiel für Coaching oder Bewerbungstraining genutzt werden.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, die durch Strukturwandel besonders betroffen sind. Es ersetzt einen Teil des Nettoentgelts, das während der Weiterbildung entfällt.

Bildungsscheck

Der Bildungsscheck unterstützt berufliche Weiterbildung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Er kann einen Teil der Weiterbildungskosten übernehmen.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung kann zuständig sein, wenn eine berufliche Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird. Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten oder wieder zu ermöglichen.

Berufsgenossenschaft

Eine Berufsgenossenschaft kann eine Weiterbildung oder Umschulung fördern, wenn berufliche Gründe wie ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine neue Qualifizierung erforderlich machen.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst unterstützt Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in das zivile Berufsleben. Dazu können Beratung, Qualifizierung und finanzielle Förderung gehören.

Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht die Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte. Unternehmen können Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn Beschäftigte während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterqualifiziert werden.

Wer kann über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden?

Gefördert werden können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfinden.

Welche Unternehmen können die Förderung nutzen?

Grundsätzlich können Unternehmen unterschiedlicher Größe eine Förderung beantragen. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab. Kleine Betriebe können meist höhere Zuschüsse erhalten als größere Betriebe.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung kann je nach Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten betragen. Zusätzlich sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich, wenn Beschäftigte wegen der Weiterbildung zeitweise ausfallen. Die genaue Höhe wird individuell geprüft.

Müssen Mitarbeitende für die Weiterbildung freigestellt werden?

Nicht immer vollständig. Eine Weiterbildung kann je nach Angebot in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Wenn während der Weiterbildung Arbeitszeit ausfällt, kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich sein.

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Förderfähig sind Weiterbildungen, die mehr als 120 Stunden umfassen, bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfinden und über kurzfristige Anpassungen am Arbeitsplatz hinausgehen. Reine Einweisungen oder gesetzlich vorgeschriebene Schulungen sind in der Regel nicht förderfähig.

Wer stellt den Antrag?

Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Für Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service die passende Anlaufstelle. Dort wird geprüft, welche Förderung möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Können mehrere Mitarbeitende gleichzeitig gefördert werden?

Ja, das kann möglich sein. Wenn mehrere Beschäftigte einen vergleichbaren Qualifizierungsbedarf haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Sammelantrag infrage kommen.

Was ist der Unterschied zwischen Qualifizierungschancengesetz und Qualifizierungsgeld?

Beim Qualifizierungschancengesetz können Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Das Qualifizierungsgeld ist dagegen eine Entgeltersatzleistung bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Beim Qualifizierungsgeld trägt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten selbst.

Kann die Wifa bei der Förderung unterstützen?

Ja. Die Wifa berät Sie zu passenden Bildungsangeboten und stellt die Informationen zur Maßnahme zusammen, die für die Förderprüfung wichtig sein können. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Agentur für Arbeit.