Deutsche Rentenversicherung: Förderung für Weiterbildung und berufliche Rehabilitation

Die Deutsche Rentenversicherung kann berufliche Weiterbildung oder Umschulung fördern, wenn gesundheitliche Einschränkungen die bisherige berufliche Tätigkeit erschweren oder unmöglich machen.

Diese Förderung heißt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA. Sie soll helfen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, einen passenden beruflichen Weg zu finden und die Rückkehr ins Arbeitsleben zu unterstützen.

Bei der Wifa beraten wir Sie zu passenden Bildungsangeboten und unterstützen Sie dabei, die Informationen zur gewünschten Weiterbildung oder Umschulung zusammenzustellen.

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind berufliche Reha-Leistungen. Sie sollen Menschen unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können.

Ziel ist es, die berufliche Eingliederung zu erhalten oder wieder zu erreichen. Dabei kann es darum gehen, am bisherigen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren oder einen neuen beruflichen Weg einzuschlagen.

Je nach Situation können unterschiedliche Leistungen infrage kommen, zum Beispiel berufliche Anpassung, Weiterbildung, Umschulung, Arbeitserprobung oder Unterstützung beim Wiedereinstieg.

Wann kann die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein?

Die Deutsche Rentenversicherung kann zuständig sein, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können und eine berufliche Neuorientierung oder Qualifizierung notwendig wird.

Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Förderung kann zum Beispiel infrage kommen, wenn Sie bereits eine bestimmte Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben oder wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation notwendig sind.

Ob die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist, wird immer individuell geprüft.

Deutsche Rentenversicherung oder anderer Reha-Träger: Wer ist zuständig?

Nicht in jedem Fall ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Kostenträger. Je nach Ursache und persönlicher Situation kann auch ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein.

Das kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, etwa eine Berufsgenossenschaft, oder ein anderer Rehabilitationsträger sein.

Wichtig ist: Sie müssen nicht immer selbst sicher wissen, welcher Träger zuständig ist. Wenn ein Antrag bei einer Stelle eingeht, wird die Zuständigkeit geprüft. Falls ein anderer Träger zuständig ist, kann der Antrag weitergeleitet werden.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig beraten zu lassen, damit der passende Weg schnell geklärt wird.

LTA Voraussetzungen: Wer kann gefördert werden?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen infrage, wenn gesundheitliche Gründe eine berufliche Unterstützung notwendig machen.

Das kann zum Beispiel passen, wenn Sie:

  • Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können
    • Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist
    • nach Krankheit oder Rehabilitation wieder beruflich einsteigen möchten
    • eine Weiterbildung oder Umschulung für einen neuen beruflichen Weg brauchen
    • eine berufliche Anpassung oder Auffrischung Ihrer Kenntnisse benötigen
    • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung oder Arbeitserprobung brauchen

Zusätzlich prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem Versicherungszeiten oder besondere Reha-Zusammenhänge.

Welche Leistungen kann die Deutsche Rentenversicherung übernehmen?

Die Deutsche Rentenversicherung kann verschiedene Leistungen zur beruflichen Rehabilitation fördern, wenn diese notwendig und geeignet sind.

Dazu gehören je nach Einzelfall zum Beispiel:

  • berufliche Weiterbildung
    • berufliche Umschulung
    • berufliche Anpassung oder Fortbildung
    • Berufsvorbereitung
    • Arbeitserprobung und Eignungsabklärung
    • Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung
    • technische Hilfen oder Hilfsmittel am Arbeitsplatz
    • Leistungen an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung
    • unter bestimmten Voraussetzungen Reisekosten, Unterkunft oder weitere notwendige Kosten

Welche Leistungen möglich sind, hängt von Ihrer gesundheitlichen Situation, Ihrem beruflichen Ziel und der Entscheidung des zuständigen Reha-Trägers ab.

Welche Weiterbildungen und Umschulungen können gefördert werden?

Gefördert werden können Bildungsmaßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen und zu Ihrer gesundheitlichen Situation passen.

Eine Weiterbildung kann sinnvoll sein, wenn vorhandene Kenntnisse erweitert, aufgefrischt oder an neue berufliche Anforderungen angepasst werden müssen.

Eine Umschulung kann infrage kommen, wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann und ein neuer Beruf notwendig wird. Dabei wird geprüft, ob der neue Beruf gesundheitlich geeignet ist und realistische Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet.

Wichtig ist: Die Maßnahme muss zum individuellen Reha-Ziel passen. Eine pauschale Förderung jeder gewünschten Weiterbildung gibt es nicht.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung bei der Wifa

Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung planen, beraten wir Sie zu passenden Angeboten bei der Wifa.

Dabei geht es nicht darum, einfach irgendeinen Kurs auszuwählen. Entscheidend ist, dass die Qualifizierung zu Ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen, Ihrem beruflichen Ziel und den Anforderungen des Arbeitsmarktes passt.

Bei der Wifa können je nach Ziel zum Beispiel kaufmännische, sprachliche, digitale oder fachliche Qualifizierungen infrage kommen. In der Beratung klären wir gemeinsam, welches Angebot sinnvoll ist und welche Informationen Sie für die Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung benötigen.

Anschließend erhalten Sie die passenden Angaben zur Maßnahme, zum Umfang, zur Lernform, zu möglichen Abschlüssen und zum Ablauf.

LTA beantragen: So läuft der Antrag ab

Der Weg zur Förderung beginnt mit einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Förderung sollte immer vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung geklärt werden.

  1. Beratung einholen

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung auf. Dort können Sie klären, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Ihre Situation infrage kommen und welche Unterlagen benötigt werden.

  1. Berufliches Ziel und Unterstützungsbedarf klären

Im nächsten Schritt geht es um Ihre gesundheitliche Situation, Ihre bisherige Tätigkeit und Ihre beruflichen Möglichkeiten. Dabei wird geprüft, welche Art von Unterstützung sinnvoll sein kann.

  1. Passendes Bildungsangebot abstimmen

Wenn eine Weiterbildung oder Umschulung bei der Wifa infrage kommt, stellen wir Ihnen die notwendigen Informationen zur Maßnahme zusammen. Diese können Sie für die Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

  1. Antrag stellen und Unterlagen einreichen

Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Häufig werden ärztliche Unterlagen, Befundberichte, Angaben zur beruflichen Situation und Informationen zur gewünschten Maßnahme benötigt.

  1. Entscheidung abwarten und Maßnahme starten

Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und in welchem Umfang Leistungen bewilligt werden. Erst nach der Bewilligung sollte die Weiterbildung oder Umschulung beginnen.

So bereiten Sie sich auf die Beratung vor

Eine gute Vorbereitung hilft bei der Einschätzung Ihrer Situation und bei der Auswahl einer passenden Maßnahme.

Hilfreich sind zum Beispiel:

  • aktuelle ärztliche Unterlagen oder Befundberichte
    • Informationen zu Ihrer bisherigen Tätigkeit
    • Lebenslauf und berufliche Nachweise
    • Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen im Beruf
    • bisherige Reha- oder Krankheitsverläufe, wenn relevant
    • erste berufliche Ziele oder Wunschbereiche
    • Informationen zur gewünschten Weiterbildung oder Umschulung

Je klarer Ihre Situation beschrieben ist, desto besser kann geprüft werden, welche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu Ihnen passt.

Übergangsgeld und weitere Unterstützung

Während bestimmter bewilligter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen, kann Übergangsgeld gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Übergangsgeld soll finanzielle Einbußen während der Maßnahme abfedern. Die Höhe hängt von Ihrer persönlichen Situation und den gesetzlichen Vorgaben ab. Deshalb sollte das Übergangsgeld immer individuell mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.

Je nach Fall können außerdem weitere Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Reisekosten, Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderung nicht bewilligt? Mögliche Gründe

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden individuell geprüft. Nicht jede gewünschte Weiterbildung oder Umschulung wird automatisch bewilligt.

Mögliche Gründe dafür, dass eine Förderung nicht bewilligt wird, sind:

  1. Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht zuständig

Je nach Ursache der gesundheitlichen Einschränkung kann ein anderer Träger zuständig sein, zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung, etwa eine Berufsgenossenschaft.

  1. Die medizinischen Voraussetzungen sind nicht erfüllt

Die Förderung setzt voraus, dass die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder gemindert ist. Wenn dieser Zusammenhang nicht ausreichend belegt ist, kann die Förderung nicht bewilligt werden.

  1. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen

Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen müssen auch rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Die Maßnahme passt nicht zum Reha-Ziel

Die Weiterbildung oder Umschulung muss geeignet sein, Ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen. Wenn die Maßnahme nicht zu Ihrem Leistungsvermögen oder zum beruflichen Ziel passt, kann sie abgelehnt werden.

  1. Unterlagen fehlen oder sind nicht aussagekräftig genug

Für die Prüfung werden medizinische und berufliche Informationen benötigt. Fehlende Befundberichte oder unklare Angaben können die Entscheidung erschweren.

LTA nicht bewilligt – was tun?

Wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht bewilligt wurden, sollten Sie zuerst die Begründung prüfen. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung suchen

Klären Sie, warum der Antrag nicht bewilligt wurde und ob Unterlagen oder Informationen fehlen.

  1. Medizinische Unterlagen ergänzen

Wenn der gesundheitliche Zusammenhang nicht ausreichend belegt wurde, können aktuelle Befundberichte oder ärztliche Stellungnahmen helfen.

  1. Berufliches Ziel genauer begründen

Beschreiben Sie, warum die gewünschte Weiterbildung oder Umschulung für Ihren Wiedereinstieg in Arbeit notwendig und geeignet ist.

  1. Zuständigkeit klären

Wenn ein anderer Reha-Träger zuständig ist, sollte geprüft werden, ob der Antrag weitergeleitet wurde oder dort neu gestellt werden muss.

  1. Alternative Fördermöglichkeiten prüfen

Wenn eine LTA-Förderung nicht passt, kann je nach Situation eine andere Förderung infrage kommen.

Die Wifa unterstützt Sie dabei, passende Informationen zur gewünschten Weiterbildung oder Umschulung zusammenzustellen.

Alternative Fördermöglichkeiten zur Deutschen Rentenversicherung

Nicht immer ist die Deutsche Rentenversicherung der passende Kostenträger. Je nach persönlicher Situation kommen auch andere Fördermöglichkeiten infrage.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein eignet sich vor allem für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung benötigen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Aktivierung oder Eingliederung in Arbeit. Er kann zum Beispiel für Coaching oder Bewerbungstraining genutzt werden.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte, die sich im bestehenden Arbeitsverhältnis weiterqualifizieren möchten. Je nach Situation können Weiterbildungskosten und Teile des Arbeitsentgelts gefördert werden.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst unterstützt Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in das zivile Berufsleben. Dazu können Beratung, Qualifizierung und finanzielle Förderung gehören.

Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung, zum Beispiel eine Berufsgenossenschaft, kann zuständig sein, wenn eine berufliche Neuorientierung durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit notwendig wird.

Häufige Fragen zur Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind berufliche Reha-Leistungen. Sie sollen Menschen unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

Wann zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Weiterbildung oder Umschulung?

Die Deutsche Rentenversicherung kann eine Weiterbildung oder Umschulung fördern, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist und die berufliche Eingliederung unterstützt. Zusätzlich müssen die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten?

Leistungen kommen infrage, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Außerdem müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel bestimmte Versicherungszeiten oder ein Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation.

Muss ich die Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragen?

Ja. Die Förderung sollte immer vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung beantragt und bewilligt werden. Erst nach der Bewilligung ist klar, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden können.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Häufig werden der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Angaben zur beruflichen Situation und medizinische Unterlagen benötigt. Dazu können ärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte, Lebenslauf und Informationen zur gewünschten Maßnahme gehören.

Übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die gesamten Kosten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn eine Leistung bewilligt wird, können Kosten für die Maßnahme und weitere notwendige Kosten übernommen werden. Welche Kosten genau übernommen werden, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Bewilligung.

Bekomme ich während der Maßnahme Geld zum Lebensunterhalt?

Während bestimmter bewilligter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen, kann Übergangsgeld gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Höhe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Ist die Deutsche Rentenversicherung immer zuständig?

Nein. Je nach Ursache und persönlicher Situation kann auch ein anderer Reha-Träger zuständig sein, zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung, etwa eine Berufsgenossenschaft. Die Zuständigkeit wird im Verfahren geprüft.

Kann ich mit LTA eine Umschulung machen?

Ja, eine Umschulung kann im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben infrage kommen. Voraussetzung ist, dass der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geeignet ist und die Umschulung zu einem realistischen beruflichen Ziel passt.

Kann die Wifa bei einer Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung unterstützen?

Ja. Die Wifa berät Sie zu passenden Bildungsangeboten und stellt die Informationen zur Maßnahme zusammen, die Sie für die Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung benötigen. Die Entscheidung über die Förderung trifft der zuständige Reha-Träger.