Berufsförderungsdienst der Bundeswehr: Förderung für Weiterbildung nach der Dienstzeit
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, kurz BFD, unterstützt Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in das zivile Berufsleben. Die Förderung kann dabei helfen, eine berufliche Weiterbildung zu planen, Qualifikationen aufzubauen und den nächsten Schritt nach der Zeit bei der Bundeswehr vorzubereiten.
Die Leistungen des BFD richten sich vor allem an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie an Freiwillig Wehrdienstleistende. Je nach Dienstzeit, persönlicher Situation und beruflichem Ziel können unterschiedliche Fördermöglichkeiten infrage kommen.
Bei der Wifa beraten wir Sie zu passenden Bildungsangeboten und unterstützen Sie dabei, die Informationen zur gewünschten Weiterbildung zusammenzustellen.
Was ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr?
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt Soldatinnen und Soldaten bei der beruflichen Orientierung, Qualifizierung und Eingliederung in das zivile Arbeitsleben.
Ziel ist es, den Übergang von der Bundeswehr in eine zivile Beschäftigung gut vorzubereiten. Dazu gehören Beratung, Bildungsplanung, Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Die Leistungen können während der Dienstzeit und bis zu sieben Jahre nach Dienstzeitende genutzt werden. Der konkrete Umfang hängt von der persönlichen Situation, der Dienstzeit und den geltenden BFD-Regelungen ab.
BFD Voraussetzungen: Wer kann gefördert werden?
Die Förderung durch den BFD richtet sich vor allem an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Auch Freiwillig Wehrdienstleistende können abhängig von ihrer Wehrdienstzeit Leistungen des BFD nutzen.
Eine Förderung kann zum Beispiel infrage kommen, wenn Sie:
- Soldatin oder Soldat auf Zeit sind
• Freiwillig Wehrdienst leisten oder geleistet haben
• Ihre berufliche Zukunft nach der Bundeswehr planen
• eine Weiterbildung für den Einstieg in den zivilen Arbeitsmarkt benötigen
• vorhandene Kenntnisse ausbauen oder neue Qualifikationen erwerben möchten
• sich beruflich neu orientieren möchten
• Unterstützung bei Bewerbung, Vermittlung oder Berufsplanung brauchen
Der genaue Anspruch hängt unter anderem von Ihrer Dienstzeit und Ihrem individuellen Förderplan ab. Deshalb ist die Beratung durch den BFD besonders wichtig.
Beratung durch den BFD: Warum sie so wichtig ist
Vor Beginn einer Weiterbildung sollten Sie immer mit Ihrem zuständigen Berufsförderungsdienst sprechen. Dort wird geprüft, welche Förderung möglich ist und welche Maßnahme zu Ihrem beruflichen Ziel passt.
In der Beratung geht es zum Beispiel um:
- Ihre bisherige Laufbahn bei der Bundeswehr
• Ihre beruflichen Ziele nach der Dienstzeit
• vorhandene Qualifikationen und Erfahrungen
• passende Weiterbildungen oder Qualifizierungen
• mögliche Förderleistungen
• notwendige Formulare und Nachweise
Die Beratung ist wichtig, damit die Weiterbildung in Ihren Förderplan passt. Eine rückwirkende Förderung ist in der Regel nicht der richtige Weg und sollte nicht eingeplant werden. Klären Sie die Förderung deshalb immer vor Beginn der Maßnahme.
Welche Leistungen kann der BFD übernehmen?
Der BFD kann verschiedene Leistungen unterstützen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme bewilligt wird.
Dazu gehören je nach Einzelfall zum Beispiel:
- Kosten für berufliche Weiterbildungen
• schulische oder berufliche Bildungsmaßnahmen
• Maßnahmen zur beruflichen Orientierung
• Bewerbungs- und Eingliederungshilfen
• Unterstützung bei der Anerkennung oder Verwertbarkeit von Qualifikationen
• unter bestimmten Voraussetzungen Reisekosten oder weitere notwendige Kosten
Welche Kosten übernommen werden, entscheidet der BFD im Rahmen der individuellen Förderung. Maßgeblich sind Ihr Förderanspruch, Ihr Bildungsziel und die Bewilligung durch den zuständigen BFD.
Welche Maßnahmen können über den BFD gefördert werden?
Der BFD kann unterschiedliche Maßnahmen fördern, wenn sie zur beruflichen Eingliederung nach der Dienstzeit beitragen.
Dazu können zum Beispiel gehören:
Berufliche Weiterbildungen
Berufliche Weiterbildungen helfen dabei, neue Fachkenntnisse aufzubauen oder vorhandene Kenntnisse für den zivilen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen.
Umschulungen und neue Berufsfelder
Wenn ein beruflicher Neustart sinnvoll ist, können auch Qualifizierungen für ein neues Berufsfeld infrage kommen. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, wird durch den BFD geprüft.
Sprachliche Qualifizierungen
Sprachkurse können sinnvoll sein, wenn sie für das berufliche Ziel relevant sind, zum Beispiel für internationale Kommunikation, Bewerbung oder bestimmte Tätigkeiten.
Bewerbung und berufliche Eingliederung
Auch Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen, beruflicher Orientierung oder Vermittlung kann Teil der BFD-Leistungen sein.
Existenzgründung
Wenn eine selbständige Tätigkeit geplant ist, kann der BFD je nach Situation auch vorbereitende Maßnahmen oder Beratung unterstützen.
BFD-Förderung bei der Wifa: Welche Weiterbildung passt zu Ihrem Ziel?
Wenn Sie eine Weiterbildung mit Unterstützung des BFD planen, beraten wir Sie zu passenden Angeboten bei der Wifa.
Dabei geht es nicht darum, irgendeinen Kurs auszuwählen. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung zu Ihrem beruflichen Ziel, Ihrem Förderplan und den Anforderungen des zivilen Arbeitsmarktes passt.
Bei der Wifa können je nach Ziel zum Beispiel kaufmännische, sprachliche, digitale oder fachliche Qualifizierungen infrage kommen. In der Beratung klären wir gemeinsam, welches Angebot sinnvoll ist und welche Informationen Sie für die Abstimmung mit dem BFD benötigen.
Anschließend erhalten Sie die passenden Angaben zur Maßnahme, zum Umfang, zur Lernform, zu möglichen Abschlüssen und zum Ablauf.
BFD-Förderung beantragen: So läuft der Weg ab
Der Weg zur Förderung beginnt mit der Beratung beim zuständigen Berufsförderungsdienst. Dort wird geprüft, ob eine Weiterbildung zu Ihrem Förderanspruch und Ihrem beruflichen Ziel passt.
- Beratung beim BFD vereinbaren
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen BFD auf. Klären Sie dort frühzeitig, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Fristen oder Vorgaben für Sie gelten.
- Berufliches Ziel festlegen
Im Beratungsgespräch geht es um Ihre beruflichen Pläne nach der Bundeswehr. Gemeinsam wird geprüft, welche Weiterbildung oder Qualifizierung zu Ihrem Ziel passt.
- Passendes Bildungsangebot abstimmen
Wenn eine Weiterbildung bei der Wifa infrage kommt, stellen wir Ihnen die notwendigen Informationen zur Maßnahme zusammen. Diese können Sie für die Abstimmung mit dem BFD nutzen.
- Antrag stellen und Bewilligung abwarten
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme geklärt und bewilligt werden. Erst nach der Zustimmung durch den BFD sollten Sie mit der Weiterbildung starten.
- Weiterbildung beginnen und Nachweise einreichen
Nach der Bewilligung kann die Weiterbildung beginnen. Je nach Verfahren müssen nach Abschluss oder während der Maßnahme Nachweise eingereicht werden, zum Beispiel Teilnahmebescheinigungen oder Rechnungen.
So bereiten Sie sich auf die BFD-Beratung vor
Eine gute Vorbereitung hilft dabei, die passende Förderung zu finden.
Hilfreich sind zum Beispiel:
- Informationen zu Ihrer Dienstzeit und Ihrem Status
• bisherige Abschlüsse und Qualifikationen
• ein aktueller Lebenslauf
• erste berufliche Ziele nach der Bundeswehr
• Informationen zur gewünschten Weiterbildung
• Fragen zu Kosten, Dauer und Lernform
• vorhandene Stellenanzeigen oder berufliche Zielprofile
Je klarer Ihr berufliches Ziel ist, desto besser kann geprüft werden, welche Förderung und welche Weiterbildung zu Ihnen passt.
Förderung nicht bewilligt? Mögliche Gründe
Eine Förderung durch den BFD wird individuell geprüft. Nicht jede gewünschte Maßnahme passt automatisch zum Förderplan oder zum beruflichen Ziel.
Mögliche Gründe dafür, dass eine Förderung nicht bewilligt wird, sind:
- Die Maßnahme passt nicht zum beruflichen Ziel
Der BFD prüft, ob die Weiterbildung für den Übergang in das zivile Berufsleben sinnvoll ist. Wenn der Zusammenhang nicht deutlich genug ist, kann die Förderung abgelehnt werden.
- Die Maßnahme wurde nicht vorher abgestimmt
Eine Förderung sollte vor Beginn der Weiterbildung geklärt werden. Wenn eine Maßnahme bereits begonnen wurde, kann das die Kostenübernahme erschweren.
- Die Unterlagen sind nicht vollständig
Manchmal fehlen Informationen zur Maßnahme, zum Umfang, zu Kosten oder zum Abschluss. Diese Angaben werden für die Prüfung benötigt.
- Der Förderanspruch reicht nicht aus
Umfang und Höhe der Förderung hängen von der Dienstzeit und dem individuellen Anspruch ab. Deshalb kann nicht jede Maßnahme in jeder Höhe gefördert werden.
- Eine andere Maßnahme erscheint passender
Der BFD kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine andere Weiterbildung oder ein anderer Weg besser zum Förderziel passt.
Förderung nicht bewilligt – was tun?
Wenn eine Förderung nicht bewilligt wurde, sollten Sie zuerst die Begründung prüfen. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Gespräch mit dem BFD suchen
Klären Sie, warum die Förderung nicht bewilligt wurde und ob Unterlagen oder Informationen fehlen.
- Bildungsziel genauer begründen
Beschreiben Sie, warum die Weiterbildung für Ihren Einstieg in den zivilen Arbeitsmarkt wichtig ist.
- Maßnahme prüfen
Manchmal passt eine andere Weiterbildung besser zum Förderplan. Auch dabei kann Beratung helfen.
- Unterlagen ergänzen
Hilfreich sind zum Beispiel eine genauere Maßnahmenbeschreibung, Informationen zum Abschluss oder passende Stellenanzeigen.
Die Wifa unterstützt Sie dabei, passende Informationen zur Weiterbildung zusammenzustellen.
Alternative Fördermöglichkeiten zur BFD-Förderung
Nicht immer ist die BFD-Förderung der einzige passende Weg. Je nach persönlicher Situation kommen auch andere Fördermöglichkeiten infrage.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein eignet sich vor allem für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung benötigen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der AVGS unterstützt Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Aktivierung oder Eingliederung in Arbeit. Er kann zum Beispiel für Coaching oder Bewerbungstraining genutzt werden.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte, die sich im bestehenden Arbeitsverhältnis weiterqualifizieren möchten. Je nach Situation können Weiterbildungskosten und Teile des Arbeitsentgelts gefördert werden.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung kann zuständig sein, wenn eine berufliche Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird. Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten oder wieder zu ermöglichen.
Berufsgenossenschaft
Eine Berufsgenossenschaft kann eine Weiterbildung oder Umschulung fördern, wenn berufliche Gründe wie ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine neue Qualifizierung erforderlich machen.
Häufige Fragen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Was ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr?
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, kurz BFD, unterstützt Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in das zivile Berufsleben. Dazu gehören Beratung, Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung.
Wer kann Leistungen des BFD nutzen?
Vor allem Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können Leistungen des BFD nutzen. Auch Freiwillig Wehrdienstleistende können abhängig von ihrer Wehrdienstzeit Angebote des BFD in Anspruch nehmen. Der konkrete Umfang hängt von Status, Dienstzeit und individueller Situation ab.
Wie lange kann man BFD-Leistungen nutzen?
BFD-Leistungen können während der Dienstzeit und bis zu sieben Jahre nach Dienstzeitende genutzt werden. Welche Leistungen in welchem Umfang möglich sind, hängt vom individuellen Anspruch und der Dienstzeit ab.
Welche Weiterbildungen fördert der BFD?
Der BFD kann schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen fördern, wenn sie zum beruflichen Ziel passen. Dazu können zum Beispiel berufliche Weiterbildungen, Umschulungen, Sprachkurse, Studienangebote oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung gehören.
Muss ich die Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragen?
Ja. Die Förderung sollte immer vor Beginn der Weiterbildung mit dem zuständigen BFD geklärt werden. Erst nach der Bewilligung ist klar, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden können.
Übernimmt der BFD die gesamten Weiterbildungskosten?
Das hängt vom individuellen Förderanspruch, der Dienstzeit, der Maßnahme und der Bewilligung ab. In vielen Fällen können Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Eine pauschale Zusage ist aber nicht möglich.
Kann ich den BFD auch nach Dienstzeitende nutzen?
Ja, BFD-Leistungen können auch nach Dienstzeitende genutzt werden. Die Bundeswehr nennt dafür einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren nach Dienstzeitende. Der konkrete Anspruch sollte mit dem zuständigen BFD geklärt werden.
Kann die Wifa bei einer BFD-Förderung unterstützen?
Ja. Die Wifa berät Sie zu passenden Bildungsangeboten und stellt die Informationen zur Maßnahme zusammen, die Sie für die Abstimmung mit dem BFD benötigen. Die Entscheidung über die Förderung trifft der zuständige Berufsförderungsdienst.
Ist der BFD dasselbe wie ein Bildungsgutschein?
Nein. Der BFD ist eine eigene Förderstruktur der Bundeswehr für Soldatinnen und Soldaten. Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit. Welche Förderung passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
